Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Hinweise für Speyer: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Der Friedhof in Speyer ist eine rund 17 ha große, parkähnliche Einrichtung der Stadt Speyer. Der Haupteingang liegt in der Wormser Landstraße auf Höhe der Einmündung der Auestraße. Weitere Zugänge finden Sie in der Landwehrstraße (Höhe TÜV, Landwehrstraße 34), am Alten Postweg (Höhe Einmündung Armensünderweg) und in der Brunckstraße/Hertrichweg 2. Dort ist auch der Eingang zum Büro der Friedhofsverwaltung und zur Trauerhalle.

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 260 - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Hertrichweg 2

    67346 Speyer

    Friedhofsbüro

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2506

    Fax: 06232 14-2634

    E-Mail: friedhof@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    Hinweise für Speyer: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Die Grabstättengebühr ist abhängig von Art und Lage der Grabstätte.

    Link zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Speyer

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Urnenbestattung, Ruhestätte, Todesbescheinigung, Totenscheine, Bestattungen, Bestattungskosten, Durchführung Bestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Beerdigung, Leiche, Kirchhof, Beisetzung, Feuerbestattung, Einfahrtgenehmigung, Leichenschau, Bestattungsgenehmigung, Friedhof

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de