Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Hinweise für Bitburger Land: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Die Verbandsgemeinde übernimmt in fast allen Orten für die jeweilige Gemeinde die Verwaltung der Friedhöfe mit Ausnahme der Friedhöfe in Ehlenz und Ordorf (= Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft).
    Ihr Ortsbürgermeister ist Ihnen in jedem Fall in allen Friedhofsangelegenheiten behilflich.
    Die Gebühren für die Grabnutzung (einmalige /laufende, Grabaushub, Benutzung der Leichenhalle) ergeben sich aus der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
    Auf den Friedhöfen besteht überwiegend eine Ruhefrist von 30 Jahren. Vor Ablauf der Ruhefrist darf die Grabstelle nur mit besonderer Genehmigung der Ortsgemeinde eingeebnet werden. Der Nutzungsberechtigte ist zu einer ordnungsgemäßen Pflege der Grabstätte verpflichtet.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 4: Bauen und Werke

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    54655 Kyllburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Gebäude: Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. Über allgemeine und evtl. abweichende Öffnungszeiten der einzelnen Fachbereiche informieren Sie sich bitte auf unsererHauptseite (www.bitburgerland.de).

    Kontakt

    Fax: 06561 66-1500

    Telefon Festnetz: 06561 66-0

    E-Mail: info@bitburgerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Urnenbestattung, Ruhestätte, Todesbescheinigung, Totenscheine, Bestattungen, Bestattungskosten, Durchführung Bestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Beerdigung, Leiche, Kirchhof, Beisetzung, Feuerbestattung, Einfahrtgenehmigung, Leichenschau, Bestattungsgenehmigung, Friedhof

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de