Friedhof Nutzungsrecht erwerben
In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.
Beschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Hinweise für Koblenz: Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Für die Grabpflege besteht die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis für den Friedhof zu erhalten.
Im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder bei körperliche Beeinträchtigung eine Jahresgenehmigung
Grundsätzlich ist das Befahren des Friedhofes (mit Genehmigung) Montag bis Freitag, während folgender Zeiten gestattet:
April bis September 07.30 Uhr - 09.00 Uhr
16.00 Uhr - 19.30 Uhr
Oktober bis März 08.00 Uhr - 09.00 Uhr
16.00 Uhr - 17.30 Uhr
Samstag und an
Sonn- und Feiertagen 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Die Fahrerlaubnis gilt nicht für Allerheiligen und am Volkstrauertag.
Antrag kann formlos gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Hinweise für Koblenz: Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Ansprechpartner: +49 261 129-4222
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bestattungswesen (Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Postanschrift
Beatusstraße 37
56073 Koblenz
Öffnungszeiten
Beratungsbüro: Di, Mi, Do 9:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Koblenz: Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Beratungsbüro:
Alle Fragen rund um den Friedhof, außer Grabmalanträge,
- Verlängerung Nutzungsrecht
- Übertragung Nutzungsrecht
--> Hier gehts zum Online-Formular "Nutzungsrecht an einer Grabstätte übertragen"
- Aufgabe der Grabstätte
- Wo liegt welcher Verstorbene
- Kann ich eine Fahrerlaubnis beantragen
- Wann ist die Beerdigung meiner Nachbarin
- Welche Grabart ist für uns die Richtige
- Ist ein Graberwerb schon zu Lebzeiten möglich
- Kann man sich in Koblenz einäschern lassen
- Beschwerden über Bäume und Wege (aber nur wenn sich diese auf dem Friedhof befinden!!!)
- Beschwerden über ungepflegte Nachbargrabstätten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.10.2021
Stichwörter
Sterbefall, Urnenbestattung, Ruhestätte, Todesbescheinigung, Totenscheine, Bestattungen, Bestattungskosten, Durchführung Bestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Beerdigung, Leiche, Kirchhof, Beisetzung, Feuerbestattung, Einfahrtgenehmigung, Leichenschau, Bestattungsgenehmigung, Friedhof