Bestattungsplatz Genehmigung

    Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Arten von Bestattungsplätzen, unter anderem Gemeindefriedhöfe und kirchliche Friedhöfe. Grundsätzlich haben die Gemeinden die Pflicht, Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht.

    Beschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Hinweise für Koblenz: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Für die Grabpflege besteht die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis für den Friedhof zu erhalten.

    Im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder bei körperliche Beeinträchtigung eine Jahresgenehmigung

    Grundsätzlich ist das Befahren des Friedhofes (mit Genehmigung) Montag bis Freitag, während folgender Zeiten gestattet: 

    April bis September                                          07.30 Uhr - 09.00 Uhr

                                                                                 16.00 Uhr - 19.30 Uhr

    Oktober bis März                                              08.00 Uhr - 09.00 Uhr

                                                                                 16.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Samstag und an
    Sonn- und Feiertagen                                       09.00 Uhr - 11.30 Uhr

    Die Fahrerlaubnis gilt nicht für Allerheiligen und am Volkstrauertag.

    Antrag kann formlos gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, in deren Bereich sich der Friedhof befindet, an das örtliche Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Hinweise für Koblenz: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Ansprechpartner:    +49 261 129-4222

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bestattungswesen (Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Beatusstraße 37

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Beratungsbüro: Di, Mi, Do 9:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-4220

    Telefon Festnetz: +49 261 129-4222

    E-Mail: friedhoefe@stadt.koblenz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Aus Koblenz unter 115 zu erreichen

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Angehörigen eines Verstorbenen (= Bestattungspflichtiger) setzen sich mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde (dort, wo der Verstorbene bestattet werden soll) in Verbindung um das Recht zu erwerben, auf dem Friedhof der Gemeinde den Verstorbenen zu bestatten. Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird für eine bestimmte Zeit erworben, wobei die Grabstätte Eigentum des Friedhofseigentümers bleibt. Alle maßgeblichen Regeln (u. a. welche Art von Grabstätten es gibt und wie hoch die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts ist) sind in der Friedhofssatzung und/oder Bestattungsgebührenordnung (o. ä.) enthalten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Koblenz: Friedhof Nutzungsrecht erwerben

    Beratungsbüro:

    Alle Fragen rund um den Friedhof, außer Grabmalanträge, 

    - Verlängerung Nutzungsrecht

    - Übertragung Nutzungsrecht

       --> Hier gehts zum Online-Formular "Nutzungsrecht an einer Grabstätte übertragen"

    - Aufgabe der Grabstätte

    - Wo liegt welcher Verstorbene

    - Kann ich eine Fahrerlaubnis beantragen

    - Wann ist die Beerdigung meiner Nachbarin

    - Welche Grabart ist für uns die Richtige

    - Ist ein Graberwerb schon zu Lebzeiten möglich

    - Kann man sich in Koblenz einäschern lassen

    - Beschwerden über Bäume und Wege (aber nur wenn sich diese auf dem Friedhof befinden!!!)

    - Beschwerden über ungepflegte Nachbargrabstätten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Urnenbestattung, Ruhestätte, Todesbescheinigung, Totenscheine, Bestattungen, Bestattungskosten, Durchführung Bestattung, Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, Beerdigung, Leiche, Kirchhof, Beisetzung, Feuerbestattung, Einfahrtgenehmigung, Leichenschau, Bestattungsgenehmigung, Friedhof

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de