Straßenschaden

    Straßenschäden/Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.

    Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel

    Zuständig sind bei

    • Kreisstraßen / Landes- und Bundesstraßen: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan - Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    66869 Kusel

    Hausanschrift

    Schulstraße 3-7

    66885 Altenglan

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag : 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 6080-310

    Fax: 06381 6080-199

    E-Mail: info@vgka.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenschaden, Straßenerhaltung, Gehwegabsenkung, Schlagloch, Fahrbahnschäden, Straßenbau, Gehweg, private Grünfläche, Fahrbahnen, Bordstein, Schlaglöcher, Bordsteinabsenkung, Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English