Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel
Zuständig sind bei
- Ortsstraßen: Verbandsgemeindeverwaltung für Ortsgemeinde
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
- Kreisstraßen / Landes- und Bundesstraßen: Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Kreis Kusel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch: 07.15 Uhr - 17.00 Uhr Donnerstag: 07.15 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch07:15 Uhr - 17:00 UhrDonnerstag07:15 Uhr - 18:00 UhrFreitag07:15 Uhr -12:00 UhrÖffnungszeiten Kfz.-Zulassungsstelle Kreisverwaltung Kusel Montag bis Mittwoch: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Freitag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gehweg, Fahrbahnen, Straßen, Bordsteinabsenkung, Straßenerhaltung, Straßenschaden, Straßenbau, Fahrbahnschäden, Schlagloch, private Grünfläche, Gehwegabsenkung, Bordstein, Schlaglöcher