Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 4 - Bauabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Thomas Frank
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: thomas.frank@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06305 71-142
Fax: 06305 71-190
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bordsteinabsenkung, Straßenbau, Bordstein, private Grünfläche, Straßenschaden, Gehweg, Gehwegabsenkung, Straßen, Fahrbahnen, Fahrbahnschäden, Schlaglöcher, Schlagloch, Straßenerhaltung