Straßenschaden

    Straßenschäden/Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bellheim - Bauabteilung

    Adresse

    Postanschrift

    Schubertstr. 18

    76756 Bellheim

    Gebäude: Rathaus, Nebengebäude

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr Monntag u. Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 07272 7008-444

    Telefon Festnetz: 07272 7008-0

    E-Mail: verbandsgemeinde@vg-bellheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenschaden, Straßenerhaltung, Gehwegabsenkung, Schlagloch, Fahrbahnschäden, Straßenbau, Gehweg, private Grünfläche, Fahrbahnen, Bordstein, Schlaglöcher, Bordsteinabsenkung, Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English