Straßenschaden
Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein
Aktuelles
Wörth am Rhein gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Germersheim.
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straßenschaden, Schlaglöcher, Schlagloch, Gehweg, Gehwegabsenkung, Straßen, Fahrbahnen, Straßenbau, Fahrbahnschäden, Straßenerhaltung, Bordstein, Bordsteinabsenkung, private Grünfläche