Straßenschaden
Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Für Retterath wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bordsteinabsenkung, Straßenbau, Bordstein, private Grünfläche, Straßenschaden, Gehweg, Gehwegabsenkung, Straßen, Fahrbahnen, Fahrbahnschäden, Schlaglöcher, Schlagloch, Straßenerhaltung