Straßenschaden

    Straßenschäden/Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Zuständige Behörden:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Landesbetrieb Mobilität (LBM)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Sachgebiet 3.2 - Technische Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 69

    56856 Zell (Mosel)

    Öffnungszeiten

    * Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06542 701-0

    Fax: 06542 701-859

    E-Mail: vgzell@vg-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenschaden, Straßenerhaltung, Gehwegabsenkung, Schlagloch, Fahrbahnschäden, Straßenbau, Gehweg, private Grünfläche, Fahrbahnen, Bordstein, Schlaglöcher, Bordsteinabsenkung, Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English