Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kreis Cochem-Zell
Aktuelles
Der Landkreis Cochem-Zell mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell umfasst die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Mosel).
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Sachgebiet 3.2 - Technische Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag                8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag         14 bis 16 Uhr Donnerstag                           14 bis 17 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steven Goeres
Herr Jürgen Grünewald (Sachgebietersleiter 3.2 - Technische Bauverwaltung)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bordsteinabsenkung, Straßenbau, Bordstein, private Grünfläche, Straßenschaden, Gehweg, Gehwegabsenkung, Straßen, Fahrbahnen, Fahrbahnschäden, Schlaglöcher, Schlagloch, Straßenerhaltung