Straßenschaden

    Straßenschäden/Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Zuständige Behörden:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Landesbetrieb Mobilität (LBM)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Ulmen - FB 2: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Beschreibung

    Fachbereichsleiter: Markus Schweisel

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    56766 Ulmen

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02676 409-0

    Fax: 02676 409-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenschaden, Straßenerhaltung, Gehwegabsenkung, Schlagloch, Fahrbahnschäden, Straßenbau, Gehweg, private Grünfläche, Fahrbahnen, Bordstein, Schlaglöcher, Bordsteinabsenkung, Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English