Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 2: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
Fachbereichsleiter: Markus Schweisel
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Fax: 02676 409-500
Kontaktperson
Herr Thomas Valerius
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02676 409-304
Fax: 02676 409-501
Telefon mobil: 0172 2040961
E-Mail: thomas.valerius@ulmen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straßenschaden, Straßenerhaltung, Gehwegabsenkung, Schlagloch, Fahrbahnschäden, Straßenbau, Gehweg, private Grünfläche, Fahrbahnen, Bordstein, Schlaglöcher, Bordsteinabsenkung, Straßen