Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kreis Cochem-Zell
Aktuelles
Der Landkreis Cochem-Zell mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell umfasst die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Mosel).
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 2: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
Fachbereichsleiter: Markus Schweisel
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr  Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Fax: 02676 409-500
Kontaktperson
Herr Thomas Valerius
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02676 409-304
E-Mail: thomas.valerius@ulmen.de
Telefon mobil: 0172 2040961
Fax: 02676 409-501
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bordsteinabsenkung, Straßenbau, Bordstein, private Grünfläche, Straßenschaden, Gehweg, Gehwegabsenkung, Straßen, Fahrbahnen, Fahrbahnschäden, Schlaglöcher, Schlagloch, Straßenerhaltung