Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kreis Cochem-Zell
Aktuelles
Der Landkreis Cochem-Zell mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell umfasst die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Mosel).
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bordsteinabsenkung, Straßenbau, Bordstein, private Grünfläche, Straßenschaden, Gehweg, Gehwegabsenkung, Straßen, Fahrbahnen, Fahrbahnschäden, Schlaglöcher, Schlagloch, Straßenerhaltung