Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Zuständige Behörden:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kreis Cochem-Zell
Aktuelles
Der Landkreis Cochem-Zell mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell umfasst die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Mosel).
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 5 - Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen
Adresse
Postanschrift
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Ehlen
Besucheranschrift
Fax: +49 2671 608-88255
Telefon Festnetz: +49 2671 608-255
E-Mail: frank.ehlen@vgcochem.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bordsteinabsenkung, Straßenbau, Bordstein, private Grünfläche, Straßenschaden, Gehweg, Gehwegabsenkung, Straßen, Fahrbahnen, Fahrbahnschäden, Schlaglöcher, Schlagloch, Straßenerhaltung