Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg gehört zum Landkreis Bad Kreuznach und umfasst die Stadt Stromberg sowie die Ortsgemeinden Bretzenheim, Daxweiler, Dörrebach, Dorsheim, Eckenroth, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Roth, Rümmelsheim, Schöneberg, Schweppenhausen, Seibersbach, Waldlaubersheim, Warmsroth und Windesheim.
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straßenbau, private Grünfläche, Straßenerhaltung, Bordstein, Bordsteinabsenkung, Gehwegabsenkung, Straßenschaden, Straßen, Fahrbahnen, Gehweg, Fahrbahnschäden, Schlagloch, Schlaglöcher