Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

    Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen

    Beschreibung

    Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sie gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

    Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

    Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

    • heftige, schnelle Bewegungen
    • längeres Verstellen der Flugbahn
    • Erschütterungen des Nestes
    • Manipulationen am Nest oder Flugloch
    • direktes Anatmen der Tiere

    Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.

    In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes

    Im Fall eine Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:

    • Separieren des Nestes auf dem Dachboden om übrigen Wohnraum mit einem dünnmaschigen Netz v
    • Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa 5 Meter Abstand
    • Anbringen einer Sichtblende

    Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Soweit ein Nest einer geschützten Art entfernt werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der oberen Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) erforderlich. Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.

    Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Aktuelles

    Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postanschrift

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag: bitte vorher telefonisch abstimmen.

    Voraussetzungen

    Für die Umsiedlung oder Entfernung der Nester geschützter Arten muss ein wichtiger Grund, zum Beispiel eine Allergie gegen Insektenstiche, vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

    • Welche Insektenart soll entfernt werden (Wespe, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären
    • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
    • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen, Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
    • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
    • Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens

    Kosten

    Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig gemäß dem besonderen Gebührenverzeichnis der Behörden auf dem Gebiet des Umweltrechts, in der jeweiligen aktuellen Fassung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2015

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umweltschutz, Naturschutz, Bienen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020