AIDS-Beratung
Sie brauchen Unterstützung und Hilfe im Umgang mit einer HIV. oder AIDS-Erkrankung? Dann stehen Ihnen die AIDS-Beratungsstellungen mit Ihrem Know-How zur Seite.
Beschreibung
AIDS-Beratung wird in Rheinland-Pfalz von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können zum Beispiel sein:
- der HIV-Test,
- Infektionsrisiken,
- Infektionsschutz
- Infektionsängste.
Darüber hinaus informiert die AIDS-Beratung umfassend zur HIV-Infektion und zur Aids Erkrankung. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die AIDS-Hilfen bieten auch E-Mail-Beratung an. Die rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen halten darüber hinaus ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit HIV und ihre Angehörigen vor.
Zuständigkeit
Im Telefonbuch finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen.
Die bundesweiten anonymen Beratungsangebote der AIDS-Hilfen erreichen Sie unter der Rufnummer 0180 33 19411. Das Beratungstelefon der BZgA erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 555 444.
Über die Internetseite der AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V. finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zu den Angeboten der rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dr. C. Jestrabek (Fachbereichsleiter FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: c.jestrabek@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4500
Frau Dr. A. Georgens (Stellvertretende Fachbereichsleitung des Fachbereichs 43 "Gesundheit-und Verbraucherschutz")
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon mobil: 0170 2355302
Fax: 07274 53-15179
E-Mail: a.georgens@Kreis-Germersheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die AIDS-Beratung der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen ist in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Kosten
Für die AIDS-Beratung fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer AIDS- sowie HIV-Erkrankung besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldungspflicht an das Robert-Koch-Institut, um Daten zur Epidemie-Verlauf zu erhalten. Es besteht jedoch keine namentliche Meldepflicht. Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test vornehmen zu lassen.
Unterstützende Institutionen
Grundlegende Informationen zum Thema HIV/Aids finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf der "Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V".
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 05.11.2019
Stichwörter
Infektionskrankheit, HI-Virus, Gesundheit, AIDS-Hilfe, anonyme Beratung, Infektionen, HIV, sexuell übertragbare Krankheiten, Aidstest, AIDS-Prävention