• Herl (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
Aids Beratung

AIDS-Beratung

Sie brauchen Unterstützung und Hilfe im Umgang mit einer HIV. oder AIDS-Erkrankung? Dann stehen Ihnen die AIDS-Beratungsstellungen mit Ihrem Know-How zur Seite.

Beschreibung

AIDS-Beratung wird in Rheinland-Pfalz von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.

Themen der Beratung können zum Beispiel sein:

  • der HIV-Test,
  • Infektionsrisiken,
  • Infektionsschutz  
  • Infektionsängste.

Darüber hinaus informiert die AIDS-Beratung umfassend zur HIV-Infektion und zur Aids Erkrankung. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die AIDS-Hilfen bieten auch E-Mail-Beratung an. Die rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen halten darüber hinaus ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit HIV und ihre Angehörigen vor. 

Zuständigkeit

Im Telefonbuch finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen.

Die bundesweiten anonymen Beratungsangebote der AIDS-Hilfen erreichen Sie unter der Rufnummer 0180 33 19411. Das Beratungstelefon der BZgA erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 555 444. 

Über die Internetseite der AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V. finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zu den Angeboten der rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Gesundheitsamt - AIDS-Beratung

Adresse

Hausanschrift

Paulinstr. 60

54292 Trier

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Version

Technisch erstellt am 08.08.2019

Technisch geändert am 24.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die AIDS-Beratung der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen ist in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. 

Kosten

Für die AIDS-Beratung fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei einer AIDS- sowie HIV-Erkrankung besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldungspflicht an das Robert-Koch-Institut, um Daten zur Epidemie-Verlauf zu erhalten. Es besteht jedoch keine namentliche Meldepflicht. Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test vornehmen zu lassen. 

Unterstützende Institutionen

Grundlegende Informationen zum Thema HIV/Aids finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf der "Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V".

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MSAGD am 05.11.2019

Version

Technisch erstellt am 10.06.2015

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

anonyme Beratung, Infektionen, Infektionskrankheit, sexuell übertragbare Krankheiten, HIV, HI-Virus, AIDS-Prävention, AIDS-Hilfe, Aidstest, Gesundheit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020