AIDS-Beratung
Sie brauchen Unterstützung und Hilfe im Umgang mit einer HIV. oder AIDS-Erkrankung? Dann stehen Ihnen die AIDS-Beratungsstellungen mit Ihrem Know-How zur Seite.
Beschreibung
AIDS-Beratung wird in Rheinland-Pfalz von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können zum Beispiel sein:
- der HIV-Test,
- Infektionsrisiken,
- Infektionsschutz
- Infektionsängste.
Darüber hinaus informiert die AIDS-Beratung umfassend zur HIV-Infektion und zur Aids Erkrankung. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die AIDS-Hilfen bieten auch E-Mail-Beratung an. Die rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen halten darüber hinaus ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit HIV und ihre Angehörigen vor.
Zuständigkeit
Im Telefonbuch finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen.
Die bundesweiten anonymen Beratungsangebote der AIDS-Hilfen erreichen Sie unter der Rufnummer 0180 33 19411. Das Beratungstelefon der BZgA erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 555 444.
Über die Internetseite der AIDS-Hilfe Rheinland-Pfalz e.V. finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zu den Angeboten der rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Sozialpsychiatrischer Dienst, AG Jugendzahnpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die AIDS-Beratung der Gesundheitsämter und AIDS-Hilfen ist in der Regel zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Kosten
Für die AIDS-Beratung fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer AIDS- sowie HIV-Erkrankung besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldungspflicht an das Robert-Koch-Institut, um Daten zur Epidemie-Verlauf zu erhalten. Es besteht jedoch keine namentliche Meldepflicht. Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test vornehmen zu lassen.
Unterstützende Institutionen
Grundlegende Informationen zum Thema HIV/Aids finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf der "Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V".
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 05.11.2019
Stichwörter
Infektionskrankheit, HI-Virus, Gesundheit, AIDS-Hilfe, anonyme Beratung, Infektionen, HIV, sexuell übertragbare Krankheiten, Aidstest, AIDS-Prävention