Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Trier-Land (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 6,00
EUR 6,00
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personaldokument, Personalausweis, Perso, Neuer PA, Chip, Aufhebung, ePA, Pass, Entsperrung, PA, Ausweis-Chip, Sperrung, Identitätsnachweis, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Ausweischip, nPA, neuer Personalausweis, Elektronisch, entsperren, aufheben, Online-Ausweisfunktion, Sperr, neu