Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Ansprechpartner
Für Büdlich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 6,00
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4
Stichwörter
Aufhebung, ePA, Perso, Neuer PA, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, nPA, Elektronisch, Online-Ausweisfunktion, Sperr, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Chip, Pass, neu, Entsperrung, entsperren, Sperrung, Ausweischip, Ausweis, Ausweis-Chip, aufheben