elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Hinweise für Trier: Elektronischer Identitätsnachweis
- Entsperrung bzw. Veranlassung zur Entsperrung auch persönlich im Bürgeramt möglich
Zuständigkeit
Hinweise für Trier: Elektronischer Identitätsnachweis
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 6,00
Hinweise für Trier: Elektronischer Identitätsnachweis
- im Bürgeramt gebührenfrei
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
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