Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag grds. nach Terminvereinbarung. An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt für Anliegen ohne Termin geöffnet. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Kontakt
E-Mail: Meldewesen@Mayen.de
Telefon Festnetz: 02651 88-3303
Telefon Festnetz: 02651 88-3304
Telefon Festnetz: 02651 88-3305
Telefon Festnetz: 02651 88-3310
Telefon Festnetz: 02651 88-4013
Fax: 02651 88-3340
Kontaktperson
Frau Jana Kraft
Frau Melanie Degen
Frau Ruth Gügel
Frau Bärbel Hermann
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 6,00
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4
Stichwörter
Aufhebung, ePA, Perso, Neuer PA, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, nPA, Elektronisch, Online-Ausweisfunktion, Sperr, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Chip, Pass, neu, Entsperrung, entsperren, Sperrung, Ausweischip, Ausweis, Ausweis-Chip, aufheben