elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Beschreibung
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - donnerstags: 07:30 - 15:00 Uhr freitags: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Tittel
Postanschrift
Gartenfeldstraße 12
54295 Trier
Gebäude: Rathaus Trier-Land
Telefon Festnetz: 0651 9798-115
Fax: 0651 9798-5115
E-Mail: meldeamt@trier-land.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
- gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Perso, neu, ePA, elektronischer Personalausweis, Ausweis-Chip, neuer Personalausweis, nPA, Perser, PA, Online-Ausweisfunktion