elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern

    Beschreibung

    Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause
    • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Kirchstraße 1

    54320 Waldrach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06500 918-123

    Fax: 06500 918-100

    E-Mail: meldeamt@ruwer.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Hinweise für Ruwer: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Ruwer

    Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Terminbuchung pro Vorgang und pro Person jeweils ein separater Termin gebucht werden muss.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ruwer: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Ruwer

    Der elektronische Identiätsnachweis ist bei jedem Ausweis automatisch eingeschaltet. Bei der Beantragung des Personalausweises bekommen Sie von der Bundesdruckerrei einen Brief zugesandt, in dem sowohl der PIN als auch der Sperrkennwort enthalten sind.
    Mit dem entsprechenden PIN ist es möglich die Online-Ausweisfunktion per App über das Smartphone oder mit dem PC zu nutzen.

    Änderung der PIN:
    Haben Sie den Brief verlegt oder Ihre PIN vergessen?
    So können Sie die PIN nachträglich auf der Verbandsgemeinde ändern lassen. Bringen Sie den Personalausweis zur Änderung der PIN mit.

    Verlust/Diebstahl des Personalausweises
    Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises können Sie die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises bei der zuständigen Stelle veranlassen. So können Sie einen Missbrauch Ihres Dokumentes auszuschließen.
    Die Sperrung können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle oder telefonisch über die Sperrhotline erledigen. Diese wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
    Wichtig:
    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Deaktivieren
    Möchten Sie die entsprechende Funktion nicht nutzen, so können Sie bei Abholung des Personalausweises die eID-Funktion deaktivieren lassen. Eine nachträgliche Aktivierung ist jederzeit möglich.

    Kosten

    • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
    • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    neu, Ausweis-Chip, neuer Personalausweis, PA, nPA, Perser, elektronischer Personalausweis, Perso, ePA, Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English