elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Beschreibung
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr     
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dominique Norvell (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
Frau Kerstin Renz (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
Frau Joline Hartmann (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
- 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
PA, neuer Personalausweis, nPA, elektronischer Personalausweis, Perso, neu, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, ePA, Perser