Euroschlüssel Abgabe

    Behindertentoilette Universalschlüssel beziehen

    Sie haben eine Behinderung oder eine Erkrankung, die eine Nutzung gewöhnlicher, öffentlicher Toilettenanlagen ausschließt? Dann ist der Universalschlüssel für barrierefreie Toiletten innerhalb Europas eine mögliche Lösung für Sie.

    Beschreibung

    Sie haben eine Behinderung und möchten barrierefreie Toiletten nutzen?  Der „Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.“ (CBF) Darmstadt entwickelte 1986 ein Konzept für einen einheitlichen Schlüssel für Behindertentoiletten auf Autobahnraststätten, in Städten, in Hochschulen, auf Bahnhöfen und in vielen weiteren Gebäuden.  Der Club vertreibt den sogenannten Euro-Toilettenschlüssel in Deutschland und im europäischen Ausland. Er ist an  über 12.000 Standorten (Stand 2017) einsetzbar. Ein Verzeichnis über die entsprechenden Toilettenanlagen hält „Der Locus“ bereit. Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur an Menschen ausgehändigt wird, die auf  behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Zudem kann der Schlüssel bundesweit für die Benutzung zahlreicher barrierefreier Eingänge, Treppenlifte etc. genutzt werden, um Menschen mit einer Behinderung ein möglichst unabhängiges Leben im Alltag zu garantieren.

    Personen, die in der Regel einen Universalschlüssel beziehen können, sind:

    • Blinde und Sehbehinderte
    • schwer Gehbehinderte
    • Rollstuhlfahrer
    • Stomaträger
    • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen
    • Multiple Sklerose Erkrankte
    • Morbus Crohn Erkrankte
    • Colitis ulcerosa Erkrankte
    • Menschen mit chronischen Blasen-/Darmleiden

    Hinweise für Worms: Schwerbehindertengesetz - Aufgaben (Neuntes Sozialgesetzbuch)

    Auskünfte zu Erst- und Änderungsanträgen bzw. Informationen zu Bescheiden.

    Das Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz – SchwbG) regelte von 1953 bis 2001 wesentliche Bereiche des Schwerbehindertenrechts in Deutschland, darunter die Feststellung des Grades der Behinderung, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Beschäftigung von Schwerbehinderten, der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, die Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen sowie die Werkstätten für behinderte Menschen und die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. 2001 wurde es durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch abgelöst.

    Auskünfte zu Erst- und Änderungsanträgen bzw. Informationen zu Bescheiden.

    Das Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz - SchwbG) regelte von 1953 bis 2001 wesentliche Bereiche des Schwerbehindertenrechts in Deutschland, darunter die Feststellung des Grades der Behinderung, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Beschäftigung von Schwerbehinderten, der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, die Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen sowie die Werkstätten für behinderte Menschen und die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. 2001 wurde es durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch abgelöst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den "Club Behinderter und ihrer Freunde e.V. (CBF) Darmstadt".

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr  

    Kontakt

    E-Mail: sabine.steffens@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Schwerbehindertenausweis oder alternativ ärztlicher Nachweis.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Erwerbsberechtigung, wenn

    • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
    • oder das Merkzeichen G und ein GdB von 70% aufwärts

    enthalten ist.

    Bezugsberechtigt sind auch weitere Personen, die auf barrierefreie Toiletten angewiesen sind z.B. Menschen mit chronischen Blasen- oder Darmerkrankungen.

    Verfahrensablauf

    Um einen Euroschlüssel beim CBF Darmstadt per E-Mail, Post oder Fax zu bestellen, gehen Sie nachfolgend vor:  

    1. Zusendung einer Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail.
    2. Als Alternative zum Ausweis genügt bei Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa die Zusendung einer ärztlichen Stellungnahme.
    3. Es folgt die Überprüfung Ihrer Daten, ob Sie für einen Schlüssel in Frage kommen.
    4. Der Schlüssel geht Ihnen postalisch zu.
    5. Die Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Überprüfung und Genehmigung per Nachnahme bei Lieferung des Schlüssels oder auf Rechnung.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Kosten für den Schlüssel betragen 23,00 Euro. Wenn Sie den Schlüssel mit dem Verzeichnis „Der Locus“ über die Standorte der entsprechenden Toilettenanlagen beziehen wollen, belaufen sich die Kosten auf insgesamt 30,00 Euro. Das Anlagenverzeichnis „Der Locus“ kostet einzeln 8,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen über den Euro-Schlüssel wie z.B. ein Standortverzeichnis oder den Bezug eines passenden Schließzylinders finden Sie auf der Homepage des CBF Darmstadt:

    Unterstützende Institutionen

    Alternativ bieten auch einige Kommunen sowie viele Blinden- und Sehbehindertenvereine den käuflichen Erwerb des Schlüssels an, bitte wenden Sie sich dahingehend an ihre zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MSAGD am 25.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Behinderten-WC, Schwerbehindertenausweis, Euro-WC-Schlüssel, Behinderten-Toiletten, EURO-Toilettenschlüssel, Barrierefreiheit, Euro-Schlüssel, WC-Schlüssel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)