Mindestlohn Anpassung

    Mindestlohn Anpassung

    Beschreibung

    Eine ständige Mindestlohnkommission passt die Höhe des Mindestlohns regelmäßig an.

    Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland. Das Gesetz sieht ab 2017 alle zwei Jahre die Möglichkeit einer Anpassung des Mindestlohns vor.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Formulare

    Keine.

    Voraussetzungen

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.

    Die Mindestlohnkommission begründet ihren Beschluss schriftlich.

    Fristen

    Die erste Anpassung des Mindestlohns erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017.
    Danach beschließt die Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die Höhe des Mindestlohns.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    geringfügig Beschäftigter, Minijob, Einkommen, Geringverdiener

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)