• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Mindestlohn

Mindestlohn

Beschreibung

Der Mindestlohn wird alle 2 Jahre angepasst. Als Bestandteil des Mindestlohns gelten Zahlungen des Arbeitgebers, die die „Normaltätigkeit“ der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgelten.

Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für darüberhinausgehende Leistungen erhält, Aufwandsentschädigungen sowie Zusatzleistungen sind nicht anrechenbar.

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 21.04.2015

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

geringfügig Beschäftigter, Geringverdiener, Minijob, Einkommen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020