Mindestlohn

    Mindestlohn

    Beschreibung

    Der Mindestlohn wird alle 2 Jahre angepasst. Als Bestandteil des Mindestlohns gelten Zahlungen des Arbeitgebers, die die „Normaltätigkeit“ der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgelten.

    Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für darüberhinausgehende Leistungen erhält, Aufwandsentschädigungen sowie Zusatzleistungen sind nicht anrechenbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2015

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    geringfügig Beschäftigter, Geringverdiener, Minijob, Einkommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020