Mindestlohn

    Mindestlohn

    Beschreibung

    Der Mindestlohn wird alle 2 Jahre angepasst. Als Bestandteil des Mindestlohns gelten Zahlungen des Arbeitgebers, die die „Normaltätigkeit“ der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgelten.

    Zahlungen, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für darüberhinausgehende Leistungen erhält, Aufwandsentschädigungen sowie Zusatzleistungen sind nicht anrechenbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geringverdiener, Einkommen, geringfügig Beschäftigter, Minijob

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)