Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiebke Diez Lopez
Besucheranschrift
Fax: 06236 4182-949
E-Mail: wiebke.diez@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-362
Frau Claudia Lange
Besucheranschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-394
Herrn Leon Pischem
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Frau Manuela Bittel
Hausanschrift
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: manuela.bittel@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Claudia Lange
Hausanschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Manuela Bittel
Hausanschrift
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: manuela.bittel@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
PKW, Bus, LKW, Führerschein