Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Sie besitzen eine befristete Fahrerlaubnis? Diese können Sie in der Führerscheinstelle verlängern lassen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

    • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Kontakt

    Fax: 06236 4182-99

    Telefon Festnetz: 06236 4182-0

    E-Mail: info@vg-rheinauen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand- und Katastrophenschutz 

    Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt

    Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde 

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06236 4182-312

    Fax: 06236 4182-999

    Telefon Festnetz: 06236 4182-313

    E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rottstr. 1

    67141 Neuhofen

    Rathaus Neuhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Fax: 06236 4182-999

    Telefon Festnetz: 06236 4182-351

    Telefon Festnetz: 06236 4182-352

    E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 15

    67166 Otterstadt

    Rathaus Otterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Fax: 06232 44862

    Telefon Festnetz: 06236 4182-331

    E-Mail: buergerbuero-otterstadt@vg-rheinauen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt 
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
      Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
      Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
      Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Formulare

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Fristen

    Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.

    Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 43.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Stichwörter

    PKW, LKW, Führerschein, Bus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de