Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-0

    Fax: 06236 4182-99

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand- und Katastrophenschutz 

    Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt

    Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde 

    Standesamt

    Version

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee

    Adresse

    Besucheranschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-312

    Telefon Festnetz: 06236 4182-313

    Fax: 06236 4182-999

    Kontaktperson

    Internet

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rottstr. 1

    67141 Neuhofen

    Rathaus Neuhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-351

    Telefon Festnetz: 06236 4182-352

    Fax: 06236 4182-999

    Kontaktperson

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schulstr. 15

    67166 Otterstadt

    Rathaus Otterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-otterstadt@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-331

    Fax: 06232 44862

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
       Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

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    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    PKW, Bus, LKW, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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