Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rülzheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 07272 7002-0
E-Mail: Ordnungsamt@ruelzheim.de
Kontaktperson
Frau Ina Ehrlich
Hausanschrift
Fax: 07272 7002-91043
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Sibylle Edelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91042
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Erika Csauth
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91044
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Heike Humbert
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 07272 7002-91047
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Internet
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die Webseite des Kreises online zu reservieren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53329
E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de
Kontaktperson
Frau M. Bauer (Sachbearbeitung Führerscheinstelle)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise für Rülzheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim
Fahrerlaubnis
- C, C1, CE, C1E -> 39,30 EUR
- D, D1, DE, D1E -> 42,60 EUR + 13,00 EUR Führungszeugnis
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2023
Stichwörter
Führerschein, PKW, Bus, LKW