Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Sie besitzen eine befristete Fahrerlaubnis? Diese können Sie in der Führerscheinstelle verlängern lassen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Fahrerlaubnisse
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Eine Online-Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-3322
Telefon Festnetz: +49 621 504-2428
Telefon Festnetz: +49 621 504-2426
Telefon Festnetz: +49 621 504-2425
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-2427
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Formulare
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Fristen
Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.
Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 43.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Der Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer separaten Karte, ersetzt die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein bei Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2023
Stichwörter
PKW, LKW, Führerschein, Bus