Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Sie besitzen eine befristete Fahrerlaubnis? Diese können Sie in der Führerscheinstelle verlängern lassen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

    • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Hammstraße 20

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Hammstraße 20

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Zusätzlich können Sie uns zu den Öffnungszeiten auch ohne Termin besuchen (dann ggf. mit Wartezeit). Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen Die Online-Terminbuchung für die Zulassungsbehörde ist nur noch für Privatkunden möglich. Für Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste steht diese Option nicht mehr zur Verfügung. Für sie ist eine eigene Annahmestelle eingerichtet, die täglich zwischen 8 und 9 Uhr besetzt ist. Maximal fünf Anliegen pro Gewerbekunden können so bearbeitet werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-515

    Fax: 06233 89-15555

    E-Mail: strassenverkehr@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ihr Wunschkennzeichen reservieren können Sie unter dem folgenden Link: Wunschkennzeichen reservieren Frankenthal

    Personenbeförderung und Fahrschulangelegenheiten, straßenverkehrsrechtliche Anordungen für Baustellen, Schwertransporte, Fahrradbeauftragte, Sondernutzungserlaubnisse, Straßensperrungen, Führerscheinangelegenheiten, Verfahren zum Entzug und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen, Anmelden, Ummelden und Abmelden von Kraftfahrzeugen, Bewohner-, Behinderten- und Handwerkerparkausweise

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammstraße 20

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Wir bitten Sie, vorab online einen Termin zu vereinbaren: www.frankenthal.de/onlinetermin Weiterhin können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch ohne Termin kommen. Hier kann es jedoch zu Wartezeiten und einem vorzeitigen Annahmestopp kommen. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-15555

    Telefon Festnetz: 06233 89-818

    E-Mail: fuehrerschein@frankenthal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ein biometrisches Lichtbild kann auch während der Vorsprache gegen eine Gebühr von 6,50€ angefertigt werden.

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt 
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
      Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
      Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
      Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Formulare

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Fristen

    Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.

    Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 43.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Stichwörter

    PKW, LKW, Führerschein, Bus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de