Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Sie besitzen eine befristete Fahrerlaubnis? Diese können Sie in der Führerscheinstelle verlängern lassen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
- vorab anzufordern durch den Führerscheininhaber, ansonsten erfolgt die Anforderung duch die Behörde
- ggfs. Nachweise Weiterbildung nach dem BKrFQG für die gewerbliche Nutzung von Bus- und LKW-Führerscheinen auf öffentlichen Straßen
- zusätzlich für Klasse D1 und D1E: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate). wird von der Führerscheinstelle selbst beantragt
Besonderheit bei Bundeswehrangestellten
- es ist kein Augen- und Allgemeinmedizinisches Gutachten notwendig, da die medizinischen Untersuchungen bei der Bundeswehr regelmäßig
durchgeführt werden- gilt nicht für ausgetretene Soldaten
- die Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Führerscheins ist ausreichend
- die Klassen CE, DE, C1E werden dann genauso lange verlängert, wie der Bundeswehr-Führerschein gültig ist
Formulare
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)
Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
Abholung
- durch einen Dritten: nur gegen Vorlage einer Vollmacht möglich
Fristen
Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)
- sollte der Führerschein bereits abgelaufen sein oder in den kommenden Tagen ablaufen, kann bis zur Fertigstellung der Verlängerung auf Wunsch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden
- vorläufiger Führerschein ist nur gültig innerhalb Deutschland
- andernfalls darf nicht mehr gefahren werden
Bearbeitungsdauer
Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)
- ca. 3 Wochen
- Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.
Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 43.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (LKW, Bus)
- 39,30 Euro für Klasse C, CE, C1E
- 55,60 Euro für die Klasse D, DE, D1E inklusive Führungszeugnis und Auskunft Kraftfahrtbundesamt
- 28,60 Euro ggf. für Eintrag der Schlüsselnr. 95 zusätzlich
- 7,70 Euro ggf. Kosten für einen vorläufigen Führerschein
- ggfs. 22,00 Euro für Expressbestellung
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2023
Stichwörter
PKW, LKW, Bus, Führerschein