Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Sie besitzen eine befristete Fahrerlaubnis? Diese können Sie in der Führerscheinstelle verlängern lassen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulla Zimmer
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Fax: 06531 54-107
Telefon Festnetz: 06531 54-131
E-Mail: u.zimmer@bernkastel-kues.de
Herr Paul Hermann Friedrich
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Telefon Festnetz: 06531 54-132
Fax: 06531 54-107
E-Mail: p.friedrich@bernkastel-kues.de
Frau Claudia Petry
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1353
54463 Bernkastel-Kues
Telefon Festnetz: 06531 54-133
Fax: 06531 54-107
E-Mail: c.petry@bernkastel-kues.de
Internet
Weitere Informationen
öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Melde- und Passwesen,
Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
Feuerwehr,
Soziale Angelegenheiten,
Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Beschreibung
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag - Freitag
9:00 Uhr - 11:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Downloads:
SEPA-Mandat.pdf
Vollmacht.pdf
Fahrzeugidentifizierung Formular.pdf
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Fax: 06571 14-2500
Kontaktperson
Herr Jörg Goller
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2021
Frau Heike Hansen
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2021
Frau Renate Hock
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2021
Frau Kristin Lauer
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2021
Frau Melina Lellig
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2021
Internet
Weitere Informationen
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag - Freitag
9:00 Uhr - 11:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Formulare
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.
Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 43.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2023
Stichwörter
Bus, PKW, Führerschein, LKW