Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt für die Klassen C, C1, CE, C1E (LKW-Fahrklassen) im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt für die Klassen D, D1, DE, D1E (Bus-Fahrklassen) in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt für die Klassen C, C1, CE, C1E (LKW-Fahrklassen) im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt für die Klassen D, D1, DE, D1E (Bus-Fahrklassen) in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
       Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Die Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis beträgt bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell 43,90 Euro.

    Die Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis beträgt bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell 43,90 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    PKW, Bus, LKW, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)