Bewohnerparkausweis Verlängerung
Beschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Lisa Erfurt
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Gebäude: Rathaus
Fax: 06372 922-2990
Telefon Festnetz: 06372 922-0212
E-Mail: lisa.erfurt@vgbm.de
Frau Jessica Kiefer
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06372 922-0210
Fax: 06372 922-2990
E-Mail: jessica.kiefer@vgbm.de
Herr Jan Weimer
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06372 922-0205
Fax: 06372 922-2990
E-Mail: jan.weimer@vgbm.de
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bewohnerparkausweis, Parkkarte, parken, Ausweis, Bewohnerparkplatz, Parkausweis für Bewohner, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparken