Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    In der Stadt Landau gibt kein Anwohnerparken, sondern nur Dauerparktickets für die verschiedenen Park-Quartiere. Die Aufteilung zwischen Stellplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner und anderen Stellplätzen entfällt.

    Mit den Dauerparktickets/Parkplaketten kann überall im Quartier geparkt werden, ausgenommen sind nur Handelsparkplätze und reine Kurzzeitparkplätze. Das Quartier ist unabhängig von der Wohnung wählbar. Weitere Infos zu den Parkplaketten sind hier zu finden.

    4-Monats- und Jahrestickets sind im Bürgerbüro der Stadt Landau oder online erhältlich; eine Online-Terminvereinbarung ist unter https://termin.landau.de möglich. Einfach dort die Behörde Bürgerbüro auswählen. Unter "Verkauf" finden Sie das Anliegen "Parkplakette". Oder bestellen Sie Ihr Ticket bequem online zu sich nachhause.

    Alternativ gibt es über das Handyparken auch die Option, ein digitales Monatsticket zu erwerben. Infos zum Handyparken finden Sie hier: www.smartparking.de/fuer-verbraucher.

    Tages- bzw. Wochentickets gibt es an jedem Parkscheinautomaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Landau in der Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Bewohnerparkplätze, Ausweis, parken, Parkkarte, Parkausweis für Bewohner, Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparken

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de