Bewohnerparkausweis Verlängerung
Beschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westerburg - 2 - Abteilung Soziales, Ordnung, Bildung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Brandschutz@VG-Westerburg.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Jugendpflege@VG-Westerburg.de
E-Mail: KFZ-Zulassungsstelle@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kindertagesstaetten@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kultur@VG-Westerburg.de
E-Mail: Oeffentliche-Einrichtungen@VG-Westerburg.de
E-Mail: Ordnungsamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Schulverwaltung@VG-Westerburg.de
E-Mail: Sozialamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Standesamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Versicherungsamt@VG-Westerburg.de
Telefon Festnetz: 02663 291-0
Fax: 02663 291-333
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung
- Einwohner- und Meldewesen, Fundbüro
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeit
- Straßenverkehr, Überwachung
- Kraftfahrzeugzulassung
- Kindergärten, Kindertagesstätten
- Schulen, Kultur
- Sport, Einrichtungen der Dorfgemeinschaft
- Jugendpflege u. Jugendfreizeit
- Soziale Aufgaben u. Rentenberatung
- Zweckverband Stöffelpark
- Brandschutz, Techn. Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz
- Asylangelegenheiten
Verbandsgemeinde Westerburg - Straßenverkehrsamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mi
08.00 - 12:00 Uhr
Do
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bewohnerparkausweis, Parkkarte, Ausweis, parken, Bewohnerparken, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkplatz, Parkausweis für Bewohner