Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Westerburg - 2 - Abteilung Soziales, Ordnung, Bildung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 1

    56457 Westerburg

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Weitere Informationen

    - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung
    - Einwohner- und Meldewesen, Fundbüro
    - Personenstandswesen und Staatsangehörigkeit
    - Straßenverkehr, Überwachung
    - Kraftfahrzeugzulassung
    - Kindergärten, Kindertagesstätten
    - Schulen, Kultur
    - Sport, Einrichtungen der Dorfgemeinschaft
    - Jugendpflege u. Jugendfreizeit
    - Soziale Aufgaben u. Rentenberatung
    - Zweckverband Stöffelpark
    - Brandschutz, Techn. Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz
    - Asylangelegenheiten

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Westerburg - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neumarkt 1

    56457 Westerburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 16.00 Uhr
    Mi
    08.00 - 12:00 Uhr
    Do
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr
    Fr
    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Verkehr@VG-Westerburg.de

    Telefon Festnetz: 02663 291-0

    Fax: 02663 291-222

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2015

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Bewohnerparkausweis, Parkkarte, Ausweis, parken, Bewohnerparken, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkplatz, Parkausweis für Bewohner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020