Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und der Stadt Kirchen (Sieg).

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    57548 Kirchen (Sieg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Lindenstraße 1

    57548 Kirchen (Sieg)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2741 688-0

    Fax: +49 2741 688-255

    E-Mail: vg-kirchen@kirchen-sieg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Kirchen

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Kirchen

    IBAN: DE45 5735 1030 0004 0010 04

    BIC: MALADE51AKI

    Bankinstitut: Sparkasse Westerwald-Sieg

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, parken, Parkausweis für Bewohner, Bewohnerparkausweis, Parkkarte, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparken, Bewohnerparkplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)