Bewohnerparkausweis Verlängerung
Beschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Wallmeroth
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-252
Frau Silvia Becher
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-129
E-Mail: silvia.becher@daaden-herdorf.de
Frau Sabine Lichtenthäler
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02743 929-128
Fax: 02743 929-410
Frau Jessica Lück
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-223
E-Mail: jessica.lueck@daaden-herdorf.de
Frau Heike Rosenkranz
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-125
Herr Patrick Weber
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Telefon Festnetz: 02743 929-225
Fax: 02743 929-410
E-Mail: patrick.weber@daaden-herdorf.de
Frau Tatjana Klein
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-128
E-Mail: tatjana.klein@daaden-herdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
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