Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jambrich
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1109
Frau Hermann
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1110
Frau Hersel
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1108
Frau Rohn
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1111
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis