Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sybille Lutz-Hofmeister
Hausanschrift
E-Mail: s.lutz-hofmeister@vg-wachenheim.de
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-0
Frau Eva-Maria Wittmann
Besucheranschrift
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: e.wittmann@vg-wachenheim.de
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9580-208
Frau Ukea Wolf
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: u.wolf@vg-wachenheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9580-207
Frau Manuela Reich
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: m.reich@vg-wachenheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9580-206
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis