Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell gehört zum Landkreis Trier-Saarburg und umfasst die Stadt Saarburg sowie die Ortsgemeinden Ayl, Baldringen, Fisch, Freudenburg, Greimerath, Heddert, Hentern, Irsch, Kastel-Staadt, Kell am See, Kirf, Lampaden, Mandern, annebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Paschel, Schillingen, Schoden, Schömerich, Serrig, Taben-Rodt, Trassem, Vierherrenborn, Waldweiler, Wincheringen und Zerf.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 18:00 Uhr Montag, Dienstag, Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr (zusätzlich mit Online-Terminbuchung)    
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis