Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hachenburg - Sachgebiet 3.1 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Bartsch
Besucheranschrift
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: n.bartsch@hachenburg-vg.de
Telefon Festnetz: +49 2662 801-141
Silke Seiler (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
E-Mail: s.seiler@hachenburg-vg.de
Telefon Festnetz: +49 2662 801-142
Fax: +49 2662 801-260
Dannica Pfeiffer
Annika Büdenhölzer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-271
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: a.buedenhoelzer@hachenburg-vg.de
Katja Krüger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-141
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: k.krueger@hachenburg-vg.de
Internet
Weitere Informationen
- Meldebehörde
- Statistiken
- Servicestelle
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis