Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Aar-Einrich (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis