Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weiherdamm 1

    55774 Baumholder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06783 81-20

    Telefon Festnetz: 06783 81-0

    E-Mail: verwaltung@vgv-baumholder.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Kinderreisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2023

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English