Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silvia Breuder
Postanschrift
Hauptstraße 26
66917 Wallhalben
Telefon Festnetz: 06334 441-233
E-Mail: silvia.breuder@vgtw.de
Herr Noah Hüther
Postanschrift
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Telefon Festnetz: 06334 441-158
E-Mail: noah.huether@vgtw.de
Herr Noel Weis
Postanschrift
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Telefon Festnetz: 06334 441-154
E-Mail: noel.weis@vgtw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis