Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 52

    66987 Thaleischweiler-Fröschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06334 441-161

    Fax: 06334 441-111

    E-Mail: mirko.schwarz@vgtw.de

    Kontaktperson

    • Frau Silvia Breuder
      Postanschrift

      Hauptstraße 26

      66917 Wallhalben

      Telefon Festnetz: 06334 441-233

      E-Mail: silvia.breuder@vgtw.de

    • Herr Noah Hüther
      Postanschrift

      Hauptstraße 52

      66987 Thaleischweiler-Fröschen

      Telefon Festnetz: 06334 441-158

      E-Mail: noah.huether@vgtw.de

    • Herr Noel Weis
      Postanschrift

      Hauptstraße 52

      66987 Thaleischweiler-Fröschen

      Telefon Festnetz: 06334 441-154

      E-Mail: noel.weis@vgtw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English