Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung

    Beschreibung

    Unsere Ordnungs- und Sozialabteilung ist zuständig für:

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Fundwesen, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe und Gaststätten, Straßenverkehr, Sozialversicherung, Soziale Hilfen, Wohngeld, Leistungen für Asylbewerber, Umwelt- und Naturschutz, Landespflege

    Die Büros befinden sich im Erdgeschoß, 
    Zimmer: 108-117

    Unser Standesamt ist zuständig für:

    Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle, Ausstellung von Personenstandsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen, Einbürgerungsanträge, Bestattungsgenehmigungen, Kirchenaustritte, Ahnenforschung

    Das Büro befindet sich im Erdgeschoß, 
    Zimmer: 112

    Adresse

    Hausanschrift

    Landauer Straße 18-20

    66482 Zweibrücken

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06332 8062-999

    Telefon Festnetz: 06332 8062-0

    E-Mail: info@vgzwland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de